Standort Marl
Wohnflächenberechnung, Grundriss & Vermessung in Marl
Marl im nördlichen Ruhrgebiet ist von Zechensiedlungen wie Brassert, großzügigen Gartenstadt-Quartieren und dem Chemiepark geprägt – viele Häuser haben Garten, Terrasse oder Balkon, und genau die werden bei der Wohnfläche oft falsch angesetzt. Ihre Wohnflächenberechnung und Grundrisse erstellen wir banktauglich nach WoFlV. Sie scannen selbst mit der WohnScanner-App per iPhone-LiDAR – oder unsere Vermessungstechniker kommen in Marl vor Ort. Die Unterlagen liefert das Architekten-Team in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Marl · Nordrhein-WestfalenVor Ort in Marl & Umgebung – in wenigen Tagen
So kommen Sie in Marl ans Aufmaß
Gebäudevermessung vor Ort
Kein passendes iPhone oder keine Zeit? Unsere Vermessungstechniker kommen deutschlandweit in wenigen Tagen zu Ihnen.
→ Den Rest erledigt wie immer unser Architekten-Team – banktauglich nach WoFlV und DIN 277.
Architekt in Marl für die Wohnflächenberechnung
Wer in Marl eine belastbare Wohnfläche braucht, sucht meist einen Architekten – weil Banken und Käufer eine fachlich erstellte Berechnung erwarten, keine selbst gemessene Zahl. Genau das übernehmen wir: Das Aufmaß Ihres Objekts in Marl erfolgt per iPhone-LiDAR oder durch unsere Vermessungstechniker, die Berechnung nach WoFlV erstellt unser bauvorlageberechtigtes Architekten-Team.
Der Unterschied zu einem klassischen Architekturbüro in Marl: kein Termin für ein Erstgespräch, kein Stundensatz, sondern ein Festpreis pro Objekt. Für Marl und das Umland (Recklinghausen, Haltern am See, Dorsten, Oer-Erkenschwick, Herten, Datteln) gilt derselbe Preis wie deutschlandweit.
So läuft es in Marl ab
- 01
Erfassen
Sie scannen selbst per iPhone-LiDAR – wenige Sekunden pro Raum – oder unser Techniker misst in Marl vor Ort auf.
- 02
Hochladen
Den Scan laden Sie mit einem Tippen hoch; beim Vor-Ort-Termin übernimmt das der Techniker.
- 03
Erstellen lassen
Das Architekten-Team erstellt Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Grundrisse und auf Wunsch Schnitte.
- 04
Fertig
Sie erhalten Ihr banktaugliches PDF – in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Selbst scannen ab 119,- € (inkl. MwSt.) · Vermessung vor Ort ab 299,- € (inkl. MwSt.). Den genauen Preis für Ihr Objekt in Marl sehen Sie im Preisrechner.
Arbeitsproben
So sehen Ihre Unterlagen für Marl aus
Echte, anonymisierte Beispiele aus unserer Arbeit – vom bemaßten Grundriss bis zur DEKRA-geprüften Wohnflächenberechnung. Genau diese banktauglichen Unterlagen erhalten Sie.
GrundrissGrundriss (Erdgeschoss)
Maßstabsgetreu, voll bemaßt, mit Raumflächen und Nordpfeil.
Beispiel in Originalgröße ansehenGrundriss erstellen lassen
GrundrissGrundriss (Dachgeschoss)
Mit Dachschrägen-Anrechnung – 50 % und 0 % farbig markiert.
Beispiel in Originalgröße ansehenDachschräge nach § 4 WoFlV
WohnflächenberechnungWohnflächenberechnung
Prüffähige Aufstellung nach WoFlV – DEKRA-geprüft, banktauglich.
Muster ansehen – alle 9 SeitenWohnflächenberechnung erstellen lassen
SchnittSchnittzeichnung
Geschosshöhen, Firsthöhe und Dachneigung auf einen Blick.
Beispiel in Originalgröße ansehenSchnittzeichnung erstellen lassen
AnsichtAnsicht (Fassade)
Fassaden mit Fenstern, Türen und Balkon – maßstabsgetreu.
Beispiel in Originalgröße ansehenHaus vermessen lassen
Kubatur (BGF/BRI)Kubatur – BGF & BRI
Brutto-Grundfläche und -Rauminhalt, je Geschoss als 3D-Volumen.
Beispiel in Originalgröße ansehenKubatur & Vermessung
Wohnflächenberechnung in Marl: worauf es lokal ankommt
Der Bestand ist bewusst aufgelockert angelegt: Zechensiedlungen mit Gärten, Gartenstadt-Quartiere und Nachkriegsbau mit Loggien. Freiflächen gehören hier fast zu jedem Objekt – und werden nach WoFlV anders behandelt als Wohnräume.
| Gebäudetyp / Lage | Typisches Anrechnungsthema |
|---|---|
| Zechensiedlung (Brassert, Hüls) | Terrasse und Garten: Terrasse zu 25 %, Garten gar nicht |
| Gartenstadt-Reihenhaus | niedrige Kniestöcke, Anbau ohne Plan |
| Nachkriegsbau mit Loggia | Loggia in der Regel zu 25 %, höchstens 50 % |
| Dachgeschosswohnung | Höhenstaffelung 0/50/100 % dokumentieren |
Grundriss erstellen lassen in Marl
Bei Siedlungshäusern mit Anbauten und Terrassen weichen die realen Flächen oft von den alten Typenplänen ab. Weil bauliche Veränderungen fehlen oder nur selbst eingetragene Maße enthalten sind, akzeptieren Banken solche Altpläne für die Finanzierung oft nicht mehr. Einen Grundriss erstellen zu lassen lohnt sich in Marl vor allem, wenn:
- eine Terrasse oder ein Balkon korrekt angerechnet werden soll.
- ein Siedlungshaus nach Anbau oder Dachausbau neu bewertet wird.
- ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
- eine Wohnung ohne prüffähige Fläche ins Exposé kommt.
Was die genaue Wohnfläche in Marl wert ist
Marl ist ein preisgünstiger Standort im nördlichen Ruhrgebiet mit hohem Anteil an Eigennutzern in Siedlungslagen. Jede Flächenabweichung wirkt sich auf den Kaufpreis aus, und bei Mietwohnungen berechtigt eine Abweichung von mehr als 10 % nach BGH-Rechtsprechung zur Mietminderung.
Bei Freiflächen lohnt die genaue Unterscheidung. Ein Balkon kragt aus und ist offen, eine Loggia springt hinter die Gebäudeflucht zurück und ist überdeckt, eine Terrasse liegt ebenerdig mit festem Bodenbelag, ein Dachgarten auf dem obersten Geschoss. Alle vier werden nach § 4 WoFlV in der Regel mit einem Viertel angerechnet, höchstens mit der Hälfte – und nur, wenn sie ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Eine höhere Anrechnung setzt besonders gute Lage oder Ausstattung voraus und muss in der Berechnung ausgewiesen sein. Der Garten selbst zählt nie zur Wohnfläche.
Baurechtlich verlangt § 46 BauO NRW für Aufenthaltsräume 2,40 m lichte Höhe, bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 – den typischen Marler Siedlungshäusern – genügen 2,30 m. Wie Freiflächen und Wohnräume getrennt ausgewiesen werden, zeigen die Arbeitsproben oben auf dieser Seite.
Vermessung in Marl und Umgebung
Marl liegt in Nordrhein-Westfalen. Unser deutschlandweites Netz aus Vermessungstechnikern deckt Marl und das Umland ab – darunter Recklinghausen, Haltern am See, Dorsten, Oer-Erkenschwick, Herten, Datteln. Sie müssen also weder ein Aufmaß-Büro suchen noch lange auf einen Termin warten: Sie scannen selbst per App oder wir kommen vor Ort, den Rest übernimmt das Architekten-Team.
Wir sind in ganz Marl für Sie da – in Stadtteilen wie:
- Marl-Mitte
- Brassert
- Hüls
- Alt-Marl
- Drewer
- Sinsen
- Lenkerbeck
- Polsum
- Hamm
- Chemiezone
- Frentrop
- Löntrop
Live-Demo
WohnScanner live im Einsatz
Makler Thomas Frank testet die WohnScanner-App gemeinsam mit Geschäftsführer Martin Dierksen – vom Scan der Immobilie bis zu den fertigen, banktauglichen Unterlagen.
Häufige Fragen – Marl
Wie viel zählt eine Terrasse zur Wohnfläche?
Nach § 4 WoFlV in der Regel ein Viertel der Fläche, höchstens die Hälfte. Dasselbe gilt für Balkone, Loggien und Dachgärten. Voraussetzung ist, dass die Fläche ausschließlich zu dieser Wohnung gehört – eine gemeinschaftlich genutzte Terrasse zählt nicht. Der Garten selbst bleibt immer außen vor.
Was ist der Unterschied zwischen Balkon, Loggia und Terrasse?
Ein Balkon kragt aus der Fassade heraus und ist offen. Eine Loggia springt hinter die Gebäudeflucht zurück und ist überdeckt. Eine Terrasse liegt ebenerdig mit festem Bodenbelag, ein Dachgarten auf dem obersten Geschoss. Für die Anrechnung nach WoFlV werden alle vier gleich behandelt: in der Regel ein Viertel.
Darf mein Balkon in Marl mit 50 Prozent angerechnet werden?
Nur ausnahmsweise. Der Regelfall sind 25 Prozent; bis zur Hälfte ist eine Anrechnung möglich, wenn Lage oder Ausstattung überdurchschnittlich sind. Das muss in der beigefügten Wohnflächenberechnung ausgewiesen und begründet werden – eine pauschale Anrechnung mit 50 Prozent ohne Begründung ist fehlerhaft.
Was kostet eine Wohnflächenberechnung oder ein Grundriss in Marl?
Sie zahlen pro Objekt – je nach Aufmaß-Weg: selbst scannen mit der kostenlosen WohnScanner-App ab 119,- € inkl. MwSt. oder Vermessung vor Ort ab 299,- € inkl. MwSt. Der Standort Marl ändert den Preis nicht. Den genauen Preis für Ihr Objekt sehen Sie im Preisrechner.
Ersetzt die Wohnflächenberechnung die amtliche Gebäudeeinmessung?
Nein. Die amtliche Gebäudeeinmessung von Neubauten durch das Kataster- bzw. Vermessungsamt ist gesetzlich vorgeschrieben und etwas anderes. Unsere Wohnflächenberechnung und Grundrisse nach WoFlV sind für Verkauf, Vermietung und Finanzierung gedacht – sie ergänzen die amtliche Einmessung, ersetzen sie aber nicht.
Brauche ich einen Architekten in Marl für die Wohnflächenberechnung?
Für Bank, Verkauf und Behörde ist eine fachlich erstellte Berechnung entscheidend – deshalb erstellt sie bei uns ein bauvorlageberechtigtes Architekten-Team. Sie müssen dafür kein Architekturbüro in Marl suchen und keinen Stundensatz zahlen: Sie scannen Ihr Objekt selbst per iPhone oder lassen es vor Ort aufmessen, den Rest übernehmen wir zum Festpreis.
Erhalte ich in Marl auch Unterlagen für die Aufteilung in Eigentumswohnungen?
Ja. Für die Begründung von Wohnungseigentum verlangt § 7 Abs. 4 WEG einen Aufteilungsplan mit Behördensiegel und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wir liefern die maßstabsgetreuen Grundrisse aller Geschosse und die Wohnflächenberechnung nach WoFlV je Einheit – die Grundlage für Miteigentumsanteile und Kaufpreise.

