Für Profis
Wohnflächenberechnung für Makler
Für Immobilienmakler ist die Wohnfläche die Kennzahl, an der alles hängt: Sie bestimmt den Angebotspreis, prägt den ersten Eindruck im Exposé und entscheidet mit, ob Käufer und Banken mitziehen. Eine geprüfte Berechnung nach WoFlV ist deshalb kein Papierkram, sondern gelebter Schutz vor Rückfragen, Preisverhandlungen aus der Defensive und Haftung.
Kurz für die Praxis
Starten Sie jedes Exposé mit einer prüffähigen Wohnfläche nach WoFlV. Das schützt vor Kaufpreisminderung, Mietminderung (10-Prozent-Regel) und Haftungsfragen – und beschleunigt die Vermarktung, weil Bankunterlagen sofort passen.
Warum die Fläche Ihr wichtigstes Verkaufsargument ist
Interessenten vergleichen Objekte über den Quadratmeterpreis. Stimmt die Fläche nicht, stimmt der ganze Preis nicht – und das fällt spätestens auf, wenn die Bank des Käufers nachrechnet. Eine belastbare Zahl von Anfang an nimmt Diskussionen den Wind aus den Segeln.
Diese Fehler kosten Makler Zeit und Geld
- Flächen aus dem alten Exposé oder Kaufvertrag ungeprüft übernommen.
- Balkon oder Terrasse voll statt mit 25 % gerechnet.
- Eine Nutz- oder Grundfläche als „Wohnfläche“ ausgewiesen.
- Dachgeschosse ohne Höhenstaffelung angesetzt.
- Keine Angabe, nach welcher Methode gerechnet wurde.
Wie Sie sich absichern
Am einfachsten ist es, das Aufmaß auszulagern. Sie oder Ihr Verkäufer scannen das Objekt mit der WohnScanner-App per iPhone – oder unsere Vermessungstechniker kommen vor Ort. Das Architekten-Team liefert die Wohnflächenberechnung nach WoFlV und einen sauberen Grundriss fürs Exposé und die Bank, in der Regel binnen fünf Werktagen. So haben Sie eine Zahl, die vor Käufern und Banken standhält.
Ein Ablauf, viele Objekte
Gerade wer regelmäßig vermarktet, profitiert von einem festen Ablauf: scannen, hochladen, fertige Unterlagen erhalten. Für Makler mit mehreren Objekten lässt sich das als wiederkehrender Ablauf einrichten – ohne eigenes Messgerät und ohne Fachwissen zur WoFlV.
Auch die Abrechnung bleibt schlank: Die Rechnung leiten Sie direkt über unser System an Ihren Eigentümer oder Mandanten weiter. Sie müssen die Kosten für das Aufmaß also nicht vorstrecken und nicht selbst weiterberechnen – ein Argument, das im Verkaufsgespräch mit dem Eigentümer erfahrungsgemäß gut ankommt.
Arbeitsproben
So sieht das in der Praxis aus
Echte, anonymisierte Beispiele aus unserer Arbeit – damit Sie nicht nur die Theorie, sondern das fertige, banktaugliche Ergebnis vor Augen haben.
WohnflächenberechnungWohnflächenberechnung
Prüffähige Aufstellung nach WoFlV – DEKRA-geprüft, banktauglich.
Muster ansehen – alle 9 SeitenWohnflächenberechnung erstellen lassen
GrundrissGrundriss (Erdgeschoss)
Maßstabsgetreu, voll bemaßt, mit Raumflächen und Nordpfeil.
Beispiel in Originalgröße ansehenGrundriss erstellen lassen
Fragen von Maklern
Muss ich als Makler die Wohnfläche selbst berechnen?
Nein. Sie können das Aufmaß und die Berechnung auslagern. Wichtig ist nur, dass im Exposé eine belastbare Wohnfläche nach WoFlV steht, die Sie belegen können.
Wer haftet für eine falsche Flächenangabe im Exposé?
Falsche Angaben können zu Ansprüchen der Käufer führen. Eine geprüfte Berechnung nach WoFlV als Grundlage der Angabe reduziert dieses Risiko deutlich.
Wie schnell habe ich die Unterlagen fürs Exposé?
In der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach dem Scan oder der Vor-Ort-Vermessung – inklusive Grundriss.
Kann ich die Kosten als Makler an den Eigentümer weitergeben?
Ja. Die Rechnung leiten Sie direkt über unser System an Ihren Eigentümer oder Mandanten weiter. Sie strecken die Kosten also nicht vor und müssen sie auch nicht selbst weiterberechnen – der Eigentümer bezahlt die Unterlagen zu seiner Immobilie direkt.
Objekte als Makler schneller vermarkten
Scannen lassen, prüffähige Wohnfläche und Grundriss erhalten – die Grundlage für ein Exposé, das Käufer und Banken überzeugt.

